Kurzfristiges Mieten-Allgemeine Bedingungen
ALTER DES MIETERS UND FAHRERS:
Mindestens 21 Jahre alt für alle Kategorien außer Kategorien I, R, R1, für die eine Minimumsaltergrenze von 25 Jahren alt gilt. Fahrer, die ihr 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, unterliegen einer zusätzlichen Kostenanrechnung in Höhe von 15,- Euro am Tagbis auf die ersten 15 Tage, unabhängig vom Wagentyp.
FÜHRERSCHEIN:
Der Führerschein des Mieters des Wagens muss mindestens ein Jahr vor dem Mietdatum ausgestellt sein.
ZAHLUNGSWEISE:
Um einen Wagen zu mieten wird immer eine Kreditkarte benötigt, beziehungsweise für die Kategorien I, R, R1 werden zwei Kreditkarten benötigt, auch wenn der Mieter das Mieten bar bezahlt.
VERSICHERUNG:
Der Mieter des Wagen der Drive S.A. wird gegen folgendes versichert:
A) Todesfall und Körperverletzungen gegen Dritte bis auf den betrag in Höhe von 500.000,- €
B) Sachschäden an Dritten bis auf den Betrag in Höhe von 100.000,- €.
C) Der Mieter ist für jeden Schaden oder Diebstahl verantwortlich, der am gemieteten Wagen stattfindet bis auf den gesamten Kaufwert des Wagens. Der Mieter zahlt für den Schaden am Wagen der Drive S.A. unabhängig vom Verschulden. Ihm wird der Geldbetrag zurückerstattet, falls und wenn Drive S.A. einen Schadenersatz erhält.
D) Vollkaskoversicherung ( CDW ) . Bei der Vollkaskoversicherung haftet der Fahrer für Schäden am gemieteten Wagen in Höhe von 300,- Euro bei den Kategorien A, B, C mit einem Zuschlag an der Miete in Höhe von 12,- Euro am Tag. Bei den Kategorien D, D1, E, L, L1 und mit einem entsprechenden Zuschlag in Höhe von 16,- Euro am Tag haftet der Fahrer für Schäden in Höhe von 450,- Euro und bei den Kategorien G1, I, F, R, R1 mit einem entsprechenden Zuschlag in Höhe von 25,- Euro haftet der Fahrer für Schäden in Höhe von 1500,- Euro
E) Zusätzliche Versicherung ( super CDW ).
Die oben genannten Beträge im Paragraph (d) können entsprechend auf 150,-Euro, 200,- Euro, 400,- Euro begrenzt werden wenn der Mieter die zusätzliche Versicherung (super CDW) mit einem Zuschlag von 6,- Euro, 8,- Euro, 10,- Euro am Tag für die entsprechenden Kategorien kauft.
F) Versicherung gegen Diebstahl (TP). Bei der Versicherung gegen Diebstahl haftet der Mieter für einen Ganz ,- o. Teilverlust des Wagens. Seine Haftpflicht begrenzt sich auf den Summen des Paragraphen (d) mit einem entsprechenden Zuschlag von 5,- Euro am Tag für die Kategorien A, B, C. 7,- Euro für die Kategorien D, D1, E, L, L1, G und 12,- Euro für die Kategorien G1, I, F, R, R1
G) Versicherung gegen persönlichen Unfall (PAI). Bei der Versicherung gegen persönlichen Unfall ist sowohl der Fahrer als auch jeder mitfahrender Passagier für Todesfall, Vollbehinderung oder Teilbehinderung bis auf den Betrag in Höhe von 15.000,- Euro versichert. Der Zuschlag beträgt 4,- Euro am Tag.
H) Zusätzliche Versicherung gegen persönlichen Unfall (Super PAI). Die Beträge im Paragraph (G) können auf 50.000,- Euro und 2.000,- Euro entsprechend, mit einem Zuschlag von 4,- Euro am Tag erhöht werden.
I) Super Deckung ( super cover).
Der Kunde hat die Möglichkeit eine vollständige Super Deckungsversicherung zu kaufen, die ihm die zusätzliche Versicherung (super CDW), Versicherung gegen persönlichen Unfall (PAI) und die zusätzliche Versicherung gegen persönlichen Unfall (super PAI) anbietet bei einem wesentlich niedrigeren Preis, als den Preis für jede einzelne Versicherung.
1) Es gilt keine Versicherungsdeckung:
• Schäden am Auto während seines Transports mit dem Schiff.
• für Schäden wenn es festgestellt wird, dass der Fahrer unter Einwirkung vom Alkohol oder Drogen steht.
• für Schäden, die durch das Fahren auf nicht asphaltierten Strassen entstehen
• für Schäden, die am unteren Teil des Wagens, an den Reifen, an den Spiegeln und der Antenne entstehen.
Wenn in Falle eines Unfalls der Fahrer nicht im Vertrag vermerkt ist.
Der Mieter hat für Schaden oder Verlust des Wagens aufzukommen, selbst wenn er in Besitz einer Kreditkarte ist, die diese decken.
BENZIN:
a)Der Mieter übernimmt den Wagen mit vollem Tank.
b)Der Mieter gibt den Wagen mit vollem Tank wieder ab.
c)Wird der Wagen mit weniger Benzin als übernommen abgeben, werden dem Mieter 6 EUROS und das fehlende Benzin in Rechnung gestellt. Der Mieter hat für Schäden oder Verlust des Wagens aufzukommen, selbst wenn er in Besitz einer Kreditkarte ist, die diese decken.
d)Der Mieter kann einen vollen Benzintank zum Preis der öffentlichen Tankstellen kaufen, und den Wagen mit leerem Tank wieder abgeben. Für eventuell verbliebenes Benzin im Tank wird kein Geld zurückerstattet.
ÜBERGABE-ÜBERNAHME:
a)Übergabe nicht direkt am Ort des DRIVE S.A.- Büros, aber innerhalb der Stadtgrenzen: 10 EUROS.
b)Übergabe außerhalb der Stadtgrenzen - für die Kategorien A, B und C 0,45 EUROS pro km und 0,60 EUROS für die übrigen Fahrzeugkategorien. (Mindestens 10 EUROS).
c)Übergabe nicht am selben Ort der Übernahme: Der Mieter wird wie unter (b) entsprechend der Entfernung zwischen beiden Orten pro km belastet.
d)Uebergabe am flughafen: Erhehung der Grudmiete um 9% am internationalen Flughafen Eleftherios Venizelos 13%.
e)Übergabe / Übernahme außerhalb der Bürozeiten 21:00-08:00 18,50 EUROS.
VORHERIGE GENEHMIGUNG VON DRIVE S.A.:
Eine schriftliche Genehmigung von DRIVE S.A. ist erforderlich bei Einschiffung von Fahrzeugen und wenn der Fahrer mit den Wagen die Griechische Grenze Über-Schreiten will.
VERKEHRSSTRAFEN:
Geldstrafen sowie andere mögliche Folgen gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
GEBÜHR FÜR ZUSÄTZLICHEN FAHRER:
2,5 EUROS pro Tag, Hoechstbelastung 15 Tage.
KINDERSITZE:
Bei Mietung bitte angeben – pro Tag: 3,5 EUROS, Hoechstbelastung 10 Tage.
BELASTUNG FÜR ÄNDERUNG DES ÜBERGABEORTES:
Wenn die Übergabe nicht an dem Ort stattfindet wie im Mietvertrag, werden 25Euros in Rechnung gestellt zusaeltzlich zu den festgelegten Beträgen in Paragraph 5(a) und 5(b).
AUSLAGEN FÜR UNFALLAKTEN:
Im Falle eines Unfalls werden 30a für Verwaltungsgebeuhren berechnet, die Unabhängig vom verschulden vom Fahrer zu zahlen sind und unter keinen Umständen rückerstattet werden.
STEUERN:
Alle obigen Rechnungsbeträge unterliegen der Mehrwertsteuer.
IM FALLE EINES UNFALL MUSS DER MIETER, GEMÄSS ARTIKEL K70 DES GRIECHISCHEN GESETZES, EINEN UNFALLBERICHT AUSFÜLLEN, WENN ER DEN SCHADEN NICHT VERURSACHT HAT.